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Einreisehinweise

Bürger der EU benötigen für die Einreise nach Ibiza einen gültigen Personalausweis oder einen seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen Reisepass. Informieren Sie sich zudem über die Anforderungen hinsichtlich der mitzuführenden Dokumente Ihrer Fluggesellschaft, da diese von den staatlichen Regelungen abweichen können. Da Spanien zu den Staaten des Schengener Abkommens gehört, hat es zumindest formell seine Grenzen für Mitgliedsangehörige geöffnet.

Kinder und Jugendliche

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Unter 16-Jährige können auch im Reisepass des Vaters, der Mutter oder des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden, wenn diese mit ihnen reisen. Minderjährige, die allein nach Ibiza reisen wollen, benötigen einen Ausweis (Kinderausweis oder den für Kinder ab dem 12. Lebensjahr ausgestellten Personalausweis) und sollten eine beglaubigte Erlaubnis der Eltern mitführen.

Allgemeine Reisehinweise

Kleinkriminalität und Taschendiebstahl sind nicht auszuschließen. Tragen Sie deshalb keine Wertsachen offen mit sich herum und bewahren Sie Ihre Rückreisetickets, Ausweise und Bargeld in einem Safe auf.

Zollbestimmungen

Für das Reisegepäck und für Waren zum persönlichen Gebrauch existieren keine Begrenzungen und Formalitäten abgabenrechtlicher Art. Privatpersonen dürfen ohne Weiteres Waren mitführen, die in einem EU-Land bereits beim Einkauf versteuert wurden. Reisende können Artikel zum persönlichen bzw. familiären Gebrauch sowie Geschenke im Rahmen folgender Grenzen mitführen: Maximal 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g losen Tabak dürfen Personen ab 18 Jahren mitführen. Ferner sind maximal 1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol. und 2 Liter mit weniger als 22% Vol. erlaubt. Höchstens 50 g Parfüm bzw. 250 ml Toilettenwasser können auf der Reise mitgenommen werden.

Arbeiten auf Ibiza

Um auf Ibiza eine Arbeit aufzunehmen, reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum sowie eine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis wird nicht benötigt. Die vorläufige Aufenthaltsdauer beträgt drei Monate. Wollen Sie länger als drei Monate bleiben, sind Sie verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) zu melden. Dort müssen Sie Ihren Reisepass sowie den Nachweis eines Wohnsitzes in Spanien vorlegen. Ferner ist eine Eintragung bei der zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policia de Extranjeros (Polizeibehörde) erforderlich, wo Sie in das zentrale Register der EU-Ausländer eingetragen werden. Dabei erhalten Sie die N.I.E., eine Art Identifikationsnummer für Ausländer, die für das spanische Alltagsleben unabdingbar ist.

Medizinische Hinweise

Impfungen

Um nach Ibiza zu reisen, benötigen Sie keine speziellen Impfungen. Es empfiehlt sie jedoch ein bestehender Tetanusschutz sowie eine Überprüfung und Vervollständigung der Grundimpfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung auf Ibiza ist für alle in Deutschland gesetzlich versicherten Personen gewährleistet. Bei Ärzten oder Zahnärzten, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind, erhalten sie in dringenden Fälle Hilfe. Die Europäische Krankenversicherungskarte bzw. die Ersatzbescheinigung sind als Nachweis vorzulegen. Fragen Sie hierfür bei Ihrer Krankenkasse nach. Außerdem ist es ratsam, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.

Währung

Die Währung auf Ibiza ist der Euro.